22-05-2022, 22:40
(22-05-2022, 22:19)p__ schrieb: Wer vertritt denn die Kindsmutter nun beim Kindesunterhalt? Ihr Anwalt oder das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft? Beide gleichzeitig geht nicht.
Ich schätze das Jugendamt, da von ihrem Anwalt seit Auskunftserteilung nie wieder etwas zurückkam. Anscheinend ist die Ex unzufrieden mit ihrem Anwalt und ist zum Jugendamt gegangen im Rahmen einer Beistandschaft.