28-08-2009, 14:21
(28-08-2009, 13:44)Ehno schrieb: Ich habe echt gedacht das Unterhaltsrecht...speziell das alle Kinder nun gleichgestellt worden sind sollte dadrauf abzielen das eine neue Familiengründung möglich ist?
Kinder waren auch vorher nie "unterschiedlich gestellt". Das allereinzige, was sich seit dem letzten Reförmchen am 1.1.2008 für nichteheliche Eltern geändert hat, ist die massive Verlängerung des Betreuungsunterhalts (=Unterhalt an die Ex) ohne definierte Schranke. Beim Kindesunterhalt hat sich vor kurzem noch geändert, dass ab sofort der Vater auch für alle Betreuungskosten mitblechen muss. Er darf nicht selbst betreuen, sondern muss für Fremdbetreuung bezahlen.
(28-08-2009, 13:44)Ehno schrieb: Wie sieht es denn nun aus wenn ich mich mit der EX auf 150€ pro Kind einige....dann kann mir doch erstmal keiner etwas zwecks nebenjob oder ??
Sobald die Ex eine Beistandschaft eingegangen ist oder auch nur einen Cent Sozialleistungen haben will, ist euch jede private Einigung aus der Hand genommen. Dann kommt der Staat und vertritt sie und das Kind. Nix Einigung mit der Ex. Die Ex ist gar nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern der Staat - Beistand, ARGE. Der Staat walzt dich einfach platt, das einzige was interessiert ist der maximale Unterhalt, der aus dir herauszupressen ist.
Sollte die Ex weder Beistandschaft noch Sozialleistungen beziehen und einigungswillig sein, dann ist eine private Einigung das Beste, das dir passieren kann. Du musst dir aber darüber im klaren sein, dass das auf tönernen Füssen steht. Wenn die Ex später doch mal ergänzend ALG 2 benötigt, sind alle Vereinbarungen hinfällig und der Staat spielt wieder besoffener Unterhaltselefant im väterlichen Porzellanladen.