28-08-2009, 15:05
Dann kannst du jede Einigung vergessen - du hast es mit dem Staat zu tun, nicht mit der Ex.
Der Bedarf der neuen Ehegattin, wenn ein minderjähriges Kind da ist: 800 EUR. Aber mit dieser Zahl wirst du wenig anfangen können, der Mechanismus des Unterhaltsrechts ist kompliziert. Halt dich einfach an die Tips hier und in der faq.
Der Bedarf der neuen Ehegattin, wenn ein minderjähriges Kind da ist: 800 EUR. Aber mit dieser Zahl wirst du wenig anfangen können, der Mechanismus des Unterhaltsrechts ist kompliziert. Halt dich einfach an die Tips hier und in der faq.