24-05-2022, 23:01
Danke p__.
Ich habe dem Jugendamt noch nicht geantwortet, da bekomme ich heute wieder Post von denen.
Titel: Mitteilung über die beabsichtige Gewährung und Rückforderung staatlicher Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Darin wird ein Zahlbetrag von 314€ gelistet. Dem Schreiben liegt ein Ermittlungsbogen bei, der noch mehr Fragen beinhaltet als im ersten Schreiben.
Soll bzw. kann ich hier auch auf die bereits erteilte Auskunft hinweisen?
Ich habe dem Jugendamt noch nicht geantwortet, da bekomme ich heute wieder Post von denen.
Titel: Mitteilung über die beabsichtige Gewährung und Rückforderung staatlicher Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Darin wird ein Zahlbetrag von 314€ gelistet. Dem Schreiben liegt ein Ermittlungsbogen bei, der noch mehr Fragen beinhaltet als im ersten Schreiben.
Soll bzw. kann ich hier auch auf die bereits erteilte Auskunft hinweisen?