25-05-2022, 14:13
Heute schon Antwort vom Gericht erhalten (so etwas geht ja dann immer schnell).
Hab dann dort auch angerufen, 2 Wochen reichen also nicht um einen „Eilantrag“ zu bearbeiten, man konnte mir aber nicht sagen was genau ein angemessener Zeitraum sei... laut Richterin müsste hier eine mündliche Verhandlung stattfinden. Unglaublicher Verein, liegt wohl daran das die Kindsmutter bei dem Verein arbeitet ...
Den Antrag möchte ich eigentlich nicht zurückziehen, da mach ich mich ja komplett lächerlich
Zitat:richterlicher Anordnung gemäß wird auf Folgendes hingewiesen:
Eine Umgangsregelung ohne mündliche Verhandlung ist nicht möglich. Im Hinblick auf den kurzfristig gestellten Antrag ist en Termin vor Beginn der gewünschen Regeleung nicht möglich. Es wird daher angeregt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzunehmen.
Frist: 1 Woche
Hab dann dort auch angerufen, 2 Wochen reichen also nicht um einen „Eilantrag“ zu bearbeiten, man konnte mir aber nicht sagen was genau ein angemessener Zeitraum sei... laut Richterin müsste hier eine mündliche Verhandlung stattfinden. Unglaublicher Verein, liegt wohl daran das die Kindsmutter bei dem Verein arbeitet ...
Den Antrag möchte ich eigentlich nicht zurückziehen, da mach ich mich ja komplett lächerlich