aber warum bzw. auf welcher Grundlage wird in einer so klaren und eiligen Sache eine mündliche Verhandlung vorausgesetzt? hier geht es um eine Woche Ferien.
Selbst bei meiner Gewaltschutzverfügung (anderes Gericht) wurde dies schriftlich gemacht.
Hier steht:
https://www.familienrecht-ratgeber.com/d..._anordnung
Doch auch der Gesetzgeber fordert bei > Kindeswohlgefährdung (§ > 157 FamFG) oder bei Aufenthalts- und Umgangsregelungen (§ > 156 Abs.3 FamFG) ein Einschreiten der Familiengerichte mit einstweiliger Anordnung. Einstweilige Anordnungen können ohne mündliche Verhandlung (§ 51 Abs.2 S.2 FamFG) erlassen werden.
Selbst bei meiner Gewaltschutzverfügung (anderes Gericht) wurde dies schriftlich gemacht.
Hier steht:
https://www.familienrecht-ratgeber.com/d..._anordnung
Doch auch der Gesetzgeber fordert bei > Kindeswohlgefährdung (§ > 157 FamFG) oder bei Aufenthalts- und Umgangsregelungen (§ > 156 Abs.3 FamFG) ein Einschreiten der Familiengerichte mit einstweiliger Anordnung. Einstweilige Anordnungen können ohne mündliche Verhandlung (§ 51 Abs.2 S.2 FamFG) erlassen werden.