30-05-2022, 09:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-05-2022, 09:52 von Helmute2000.)
(16-05-2022, 13:25)Simon ii schrieb:(13-05-2022, 11:37)Helmute2000 schrieb: es gibt leider einen Jugendamtstitel der das verhindert. Was kann ich tun? Kann man noch eine Klage als einfacher Vater diesbzgl. anhängig machen oder brauche ich zwingend einen RA?
Was genau willst Du denn erklagen?
Deine Tochter wird in wenigen Monaten 18 und dann ist sowieso eine Neuberechnung des KUs notwendig, da dann auch die KM KU-pflichtig wird.
Wenn Du einen unbegrenzten Titel hast, mußt Du eine Änderung erklagen und dafür ist ein Anwalt notwendig.
Klage: Herausgabe der aktuellen Ausbildung der Tochter. Für das Jahr 2022 ist in der Zukunft 2023 auch möglich?
KU: Neuberechnung entfällt, da die Tochter von ihrem Vermögensverzehr lebt. Also nicht bedürftig ist.
Titel: Aufgrund der vorangegangenen Titelklage beim Sohn, welche ihn insgesamt 4.500€ kostete, wurde der Titel bereits vom Sohn herausgegeben. Ich denke, das die Tochter/KM sich das nicht mehr antut.
Weiterhin benötige ich die Steuerinformationen zur Tochter für 2021 und 2022.