01-06-2022, 10:16
Das haben wir doch hier schon in fast jedem zweiten Thread und auch schon in denen, die du gestartet hast. Du wechselst jetzt ins Vollstreckungsrecht. Es werden jetzt Pfändungen kommen und dann die Aufforderung eines Gerichtsvollziehers, die Vermögensauskunft abzugeben. Ich nehme an, da bist du gut vorbereitet. Mit der Vermögensauskunft kann es auch eine Weile dauernd, die GVs sind überlastet.
Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung könnte auch kommen. Da du aber wirklich nichts hast, beschränkt sich dieser Versuch auf fiktives Einkommen und für dessen Erwirtschaftungsverweigerung ist kaum ein Nachweis zu führen.
Noch ein oft gesagter Satz: Nach Jahren den Unterhalt einzustellen führt fast immer zu härteren Gegenmassnahmen und Versuchen, dich fertigzumachen. Wer gleich am Anfang hinwirft, fährt besser. An einen immer gut gefüllten Unterhaltsfuttertrog gewöhnt man sich schnell und sieht es als unbedingtes Recht an, sich weiter dran sattzufressen. Wehe, wenn er nicht mehr gefüllt wird.
Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung könnte auch kommen. Da du aber wirklich nichts hast, beschränkt sich dieser Versuch auf fiktives Einkommen und für dessen Erwirtschaftungsverweigerung ist kaum ein Nachweis zu führen.
Noch ein oft gesagter Satz: Nach Jahren den Unterhalt einzustellen führt fast immer zu härteren Gegenmassnahmen und Versuchen, dich fertigzumachen. Wer gleich am Anfang hinwirft, fährt besser. An einen immer gut gefüllten Unterhaltsfuttertrog gewöhnt man sich schnell und sieht es als unbedingtes Recht an, sich weiter dran sattzufressen. Wehe, wenn er nicht mehr gefüllt wird.