10-06-2022, 17:12
Kann man so nicht beantworten. Zahlungsverjährung (5 Jahre), Festsetzungsverjährung (4 Jahre), Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung. Alles möglich. Alles anders als im BGB.
Leichtfertige Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung. Alles mögliche, was es da gibt.
Im Grunde könnte ich nach gucken/nach fragen, aber Du weißt ja im Grunde auch gar nicht, was vorliegt. 2008 war eine Schätzung. 2007 ein Bescheid. So kann man nur vermuten: Die haben eine Zeit lang geschrieben. Dann warst Du weg. Dann wurde das abgelegt. Vielleicht ,-) Könnte es mir aber vorstellen.
Ich vermute (!) das keine Straftat dergestalt vorliegt, dass man die Staatsanwaltschaft bemüßigte, wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung. Du hast ja eine Steuer lediglich nicht gezahlt. In Deutschland würde jetzt die Insolvenz winken. Aber ich vermute stark, dass eine einfache Einreise nicht auffällt. Wie auch? Wie gesagt, es sei denn, es läge ein Haftbefehl oder so was vor.
Leichtfertige Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung. Alles mögliche, was es da gibt.
Im Grunde könnte ich nach gucken/nach fragen, aber Du weißt ja im Grunde auch gar nicht, was vorliegt. 2008 war eine Schätzung. 2007 ein Bescheid. So kann man nur vermuten: Die haben eine Zeit lang geschrieben. Dann warst Du weg. Dann wurde das abgelegt. Vielleicht ,-) Könnte es mir aber vorstellen.
Ich vermute (!) das keine Straftat dergestalt vorliegt, dass man die Staatsanwaltschaft bemüßigte, wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung. Du hast ja eine Steuer lediglich nicht gezahlt. In Deutschland würde jetzt die Insolvenz winken. Aber ich vermute stark, dass eine einfache Einreise nicht auffällt. Wie auch? Wie gesagt, es sei denn, es läge ein Haftbefehl oder so was vor.