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Ganz am Anfang. Erster Brief ist da. Noch zu retten?
#16
Hi,

hier ist schon der Eine oder Andere hilfreiche Ratschlag gefallen. Krankmelden ist der erste wichtige Schritt der dir Zeit verschafft. Hier nur nicht zu weit ausholen, es kann im Umgang mit den Kindern auch gegen dich verwendet werden. Wichtig ist, du musst dich emotional von der Sache lösen und eine mittelfristige und langfristige Strategie entwickeln. Das ist ein dreckiges Spiel das uns emotional an die Substanz geht und man muss es sehr gut planen. Neben dem Forum gibt es hier das FAQ. Das ist eine sehr gute Anleitung die auch so umgesetzt werden kann.

Wenn du deine Strategie gewählt hast, musst du danach die Spielregeln lernen. Jeder Anwalt ist nur so gut wie sein Mandat. Du musst ihm die richtigen Fragen damit er dir die Antworten liefert. Die Anwälte arbeiten in der Sache in erster Linie für ihren eigenen Umsatz. Das Gilt übrigens auch für die Ex. Die Anwälte der Frauen stellen oft Ansprüche, die vor Gericht nicht halten. KM unterhalt wird zum Beispiel nur fällig, wenn Sie bedürftig ist, wenn ein Vermögen von 30 - 40k vorhanden ist, ist deine Ex nicht bedürftig. Sofern korrekt argumentiert und begründet lassen sich die Forderungen der Anwälte immer um mind. 30% nach unten reduzieren. hierzu gibt es auch sehr gute Beschreibung im FAQ... Du musst die Anwälte der Gegenseite sehr gut beschäftigt halten, immer ordentlich Sand ins Getriebe streuen. Sich die Forderungen immer vorrechnen und mit Gerichtsurteilen begründen lassen und gegenargumentieren. bei der Strategie verlieren die meisten Anwälte die Lust da sie für ihr eigenes das Geld mehr arbeiten müssen. Die Korrespondenz solltest du nicht deinen eigenen Anwalt führen lassen. Er hat eine andere Zielsetzung als du.

Sofern Du nicht ausreisen möchtest, wirst du den Kindesunterhalt Zahlen müssen. Wenn du einkommen über 60k hast solltest du dir über Vermögensstrukturen und Einkommensgestaltung Gedanken machen. So kannst du den KU auf stufe 2-3 drücken. Lass ihn sofort von einem Notar Titulieren und überweise fleißig die Beträge. Wenn die Gegenseite denkt es ist zu wenig, muss sie eine Abänderungsklage einreichen. Das ist ein erheblicher Mehraufwand für die Frau und da wird bei regelmäßigen Geldeingängen oft drauf verzichtet weil es sich oft nur nach zwei Jahren rechnet.
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RE: Ganz am Anfang. Erster Brief ist da. Noch zu retten? - von WalterWhite - 18-06-2022, 11:04

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