27-06-2022, 10:58
Einmal mehr zapfe ich das hier vorhandene Schwarmwissen an bzw. gebe meines in die Masse, damit nicht ein anderer auch darauf reinfällt.
Hintergrund: Übernahme der PKV Beiträge des Kindes (Mehraufwand) als gesetzlich Versicherter werden vom Finanzamt in meiner Steuererklärung nicht anerkannt.
Fall: Das JA hatte sich vor mehr als 2 Jahren extrem viel Zeit bei der Berechnung der Unterhaltshöhe gelassen (über 8 Monate), um mir dann auch mitzuteilen, dass ich als Mehraufwand die privaten Krankenkassenbeiträge des Kindes rückwirkend übernehmen dürfte. Der Umstand, dass ich selbst gesetzlich versichert bin und daraufhin angeboten hatte, das Kind kostenfrei mitzuversichern, hat mir nur ab diesem Zeitpunkt geholfen (da KM und JA eine gesetzliche Mitversicherung des Kindes ablehnten). Rückwirkend bestand das JA jedoch auf die Begleichung der PKV Beiträge. Wenn ich daran denke, dass ich mich damals gebeugt habe, um einfach Ruhe zu haben, ärgere ich mich wirklich.
Nun meldet sich das Finanzamt und meint, sie könnten die PKV Beiträge für das Kind nicht berücksichtigen, da die Versicherung die Zahlung durch mich nicht gemeldet hätte - ein Witz?! Das Finanzamt hat sämtliche Unterlagen: JA-Schreiben, Überweisungsauszug, etc. - Ich zähle 1+1 zusammen und stelle fest: "Ein Schelm, wer böses dabei denkt...". Es geht nicht um viel, es geht eher um das Prinzip und darum, wie man bes******* wurde.
Lessons Learned: Zahle rückwirkend keine private Krankenversicherung, wenn man gesetzlich Versichert ist. Am Besten gleich vom ersten Kontakt anbieten, dass man das Kind kostenfrei mitversichern kann und nicht erst auf die Berechnung warten.
Hintergrund: Übernahme der PKV Beiträge des Kindes (Mehraufwand) als gesetzlich Versicherter werden vom Finanzamt in meiner Steuererklärung nicht anerkannt.
Fall: Das JA hatte sich vor mehr als 2 Jahren extrem viel Zeit bei der Berechnung der Unterhaltshöhe gelassen (über 8 Monate), um mir dann auch mitzuteilen, dass ich als Mehraufwand die privaten Krankenkassenbeiträge des Kindes rückwirkend übernehmen dürfte. Der Umstand, dass ich selbst gesetzlich versichert bin und daraufhin angeboten hatte, das Kind kostenfrei mitzuversichern, hat mir nur ab diesem Zeitpunkt geholfen (da KM und JA eine gesetzliche Mitversicherung des Kindes ablehnten). Rückwirkend bestand das JA jedoch auf die Begleichung der PKV Beiträge. Wenn ich daran denke, dass ich mich damals gebeugt habe, um einfach Ruhe zu haben, ärgere ich mich wirklich.
Nun meldet sich das Finanzamt und meint, sie könnten die PKV Beiträge für das Kind nicht berücksichtigen, da die Versicherung die Zahlung durch mich nicht gemeldet hätte - ein Witz?! Das Finanzamt hat sämtliche Unterlagen: JA-Schreiben, Überweisungsauszug, etc. - Ich zähle 1+1 zusammen und stelle fest: "Ein Schelm, wer böses dabei denkt...". Es geht nicht um viel, es geht eher um das Prinzip und darum, wie man bes******* wurde.
Lessons Learned: Zahle rückwirkend keine private Krankenversicherung, wenn man gesetzlich Versichert ist. Am Besten gleich vom ersten Kontakt anbieten, dass man das Kind kostenfrei mitversichern kann und nicht erst auf die Berechnung warten.