27-06-2022, 11:21
Du könntest beim Finanzamt in Widerspruch gehen. Relevant ist nicht die Meldung der Versicherung, sondern die tatsächliche Zahlung durch dich, die entstandenen und von dir bezahlten Kosten für die Versicherung.
Dass du den behaupteten Mehrbedarf dann einfach gezahlt hast, war nicht gut. Solche Kunden hat das Jugendamt am liebsten, die zahlen um Ruhe zu haben. Passiert das am Anfang einer Unterhaltspflichtigenkarriere, werden sie dich um so lieber auch in Zukunft so anpacken. Damit setzst du Markierungen zu deinem Nachteil.
Bei Unterhalt geht es nur darum, deine ausgestreckte Hand schnellstmöglich in der nächsten Tür einzuklemmen, um deine Bewegungslosigkeit dafür zu nutzen, um dich schamlos auszurauben. Gib diesem Gesockse nur, was es verdient: Ärger.
Dass du den behaupteten Mehrbedarf dann einfach gezahlt hast, war nicht gut. Solche Kunden hat das Jugendamt am liebsten, die zahlen um Ruhe zu haben. Passiert das am Anfang einer Unterhaltspflichtigenkarriere, werden sie dich um so lieber auch in Zukunft so anpacken. Damit setzst du Markierungen zu deinem Nachteil.
Bei Unterhalt geht es nur darum, deine ausgestreckte Hand schnellstmöglich in der nächsten Tür einzuklemmen, um deine Bewegungslosigkeit dafür zu nutzen, um dich schamlos auszurauben. Gib diesem Gesockse nur, was es verdient: Ärger.