29-06-2022, 12:14
Es geht nach §131a StPO, Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Dein Name bekommt einen Eintrag im Bundeszentralregister mit der Eintragung "zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben". Soweit ich weiss, gilt das dann generell im Schengenraum und natürlich, wenn du beispielsweise in eine deutsche Botschaft marschierst, um einen neuen Pass zu beantragen. "Da liegt was vor" heisst es dann. Hast du irgendwann Polizeikontakt, machen die genau das mit dir: Aufenthaltsermittlung.
Damit ist noch kein Verfahren, keine Festnahme und erst recht keine Verurteilung verbunden. Das kann sich daraus entwickeln oder auch nicht.
Zivilrechtliche Schulden sind es etwas ganz anderes. Das wäre grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung. Auch da sollte man sich nicht zu sicher fühlen. Sicher kann in vielen Staaten nicht realistisch vollstreckt werden. Aber es kann so einiges passieren. Unerwartete Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen, ein Erbfall in Deutschland, stetig veränderte internationale Regeln... es ist immer ein dynamisches Abwägen.
Damit ist noch kein Verfahren, keine Festnahme und erst recht keine Verurteilung verbunden. Das kann sich daraus entwickeln oder auch nicht.
Zivilrechtliche Schulden sind es etwas ganz anderes. Das wäre grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung. Auch da sollte man sich nicht zu sicher fühlen. Sicher kann in vielen Staaten nicht realistisch vollstreckt werden. Aber es kann so einiges passieren. Unerwartete Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen, ein Erbfall in Deutschland, stetig veränderte internationale Regeln... es ist immer ein dynamisches Abwägen.