12-07-2022, 15:56
Ich vermute, das lief etwas anders. Im Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltspflicht und auch wenn der Beklagte nachweisbar krank ist sofern er überhaupt geladen war, muss der Anwalt kommen. Das wurde ganz offensichtlich versäumt. Denn wenn der Beklagte geladen war, wird der Anwalt ein Versäumnisurteil blockieren, denn den Beklagten trifft kein Verschulden hinsichtlich der Säumnis.
Der Titel ist unbefristet, wenn keine Befristung drinsteht.
Der Titel ist unbefristet, wenn keine Befristung drinsteht.