13-07-2022, 11:33
(13-07-2022, 11:23)Kaymueller schrieb: Das lief alles richtig, der bekannte hatte noch keinen Anwalt ,nur ein Beratungsgespräch wegen taktik. (verzögerung bis kind 18)
Dann lief eben nichts richtig, denn es herrscht wie schon gesagt Anwaltspflicht. Es spielt dann gar keine Rolle, ob er kommt oder nicht kommt, ob er krank ist oder nicht, ohne ermächtigten Anwalt bekommt er immer ein Versäumnisurteil.
Wenn der Beschluss einen vorhandenen Titel nur in der Höhe abändert und dies explizit so sagt ("In Abänderung der Urkunde Aktenzeichen XYZ vom 1.1.2020..."), dann ist nur die Höhe geändert, alle anderen Punkte bleiben wie sie sind, also auch eine im Originaltitel Aktenzeichen XYZ ausdrücklich genannt Befristung ohne Bedingungen.