13-07-2022, 13:27
(13-07-2022, 11:29)Simon ii schrieb:Dem Antragsgegner wird in Abänderung der Urkunde des landkreises########### vom######### urkk.Reg-Nr####(13-07-2022, 11:23)Kaymueller schrieb: Versäumnisurteil bezieht sich auf den vorhandenen Tittel , erhöhung auf 110%. Kein Wort im Urteil was die befristung betrifft.
Ist damit der Tittel weiterhin befristet oder durch das Urteil auf 110% zu einem unbefristetten geworden.
Wenn im Urteil wirklich nur die zu zahlende Summe erhöht wurde, ist der Titel nach wie vor befristet.
Es wäre vielleicht gut, wenn Du den genauen Wortlaut zitieren würdest.
verpflichtet an den antragsteller zu händen des gesetzlichen vertreters einen monatlich im Voraus bis zum 1 eines monats fälligen
und bei zahlungsverzug blablabla 5% zinsen usw. in höhe von 110% des Mindestunterhalts gem §1612aBGB der jeweiligen Altersstufe abzüglich halbes Kindergeld. Der Rest ist nur für die letzen zwei jahre davor auch auf 110%.
Danach nur noch rechtsfolgebelehrung. Kein Wort zwecks Befristung