13-07-2022, 13:34
(13-07-2022, 13:27)Kaymueller schrieb: Dem Antragsgegner wird in Abänderung der Urkunde des landkreises########### vom######### urkk.Reg-Nr####
verpflichtet an den antragsteller zu händen des gesetzlichen vertreters einen monatlich im Voraus bis zum 1 eines monats fälligen
und bei zahlungsverzug blablabla 5% zinsen usw. in höhe von 110% des Mindestunterhalts gem §1612aBGB der jeweiligen Altersstufe abzüglich halbes Kindergeld.
Prima! Die Befristung ist nicht aufgehoben wurden.
Was mich wundert, ist, daß das JA dieses Urteil akzeptiert hat.