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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#6
Die Tochter ist nicht erwerbsunfähig und nicht behindert, ihr Glaube daran ändert nichts an dieser Tatsache. Wenn sie es (amtlich) wäre, bekommt sie andere Leistungen. Ist sie aber nicht. Sie befindet sich nicht in Ausbildung. Damit hat sie auch keinen Unterhaltsanspruch mehr an ihre Eltern. Ich sehe da keine realistische Chance, zum jetzigen Zeitpunkt dich erfolgreich zu Unterhalt zu verpflichten.
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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von p__ - 26-07-2022, 22:33

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