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170 StGb? Unterhaltstitel? Wie an Info rankommen?
#2
Um eine Anklage nach §170 StGB zu erheben, muß erst mal jemand Anzeige erstattet haben (gegen mich hat die Anwältin der Ex 2x Strafanzeige nach §170 StGB erstattet, wurde beide Male eingestellt). Vermutlich bei der Staatsanwaltschaft, die für ihren Wohnort zuständig ist.
Wenn Anzeige erstattet wurde, dann hat man dich maximal im SIS (Schengen Information System) ausgeschrieben zur Aufenthaltsfeststellung. Ich hab das seinerzeit so gemacht: ich bin von Toronto aus nach Amsterdam geflogen. Die Niederlande kennen den Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung nicht, deshalb ist das in NL nicht strafbar und niemand wird dich dort deswegen festnehmen. Maximal wird man dich, falls du im SIS ausgeschrieben bist, nach deinem Wohnort und deiner Meldeadresse befragen. Wenn du das angibst, und deine Angaben relativ leicht zu verifizieren sind (wie du sagst ist deine Firma im Internet einfach zu googlen), dann bist nach einer Stunde wieder draussen auf freiem Fuß. Einreise nach Deutschland auf dem Landweg, da finden keine Grenzkontrollen statt.
Wie du allerdings ohne gültigen Reisepass nach Amsterdam kommen willst, kann ich dir nicht beantworten. Ich hatte über viele Jahre aus beruflichen Gründen zwei Reisepässe; ich hab mal die Probe aufs Exempel gemacht und bin in Canada ins Flugzeug eingecheckt mit Reisepaß Nr.1 und in Amsterdam durch die Grenzkontrolle mit Reisepaß Nr.2. Haben die nicht gemerkt, und aufgehalten hat mich auch niemand - weil ich trotz zweier Strafanzeigen nicht im SIS ausgeschrieben worden war.
Im Übrigen ist die Wahrscheinlichkeit, nach §170 StGB belangt und verurteilt zu werden, ohnehin relativ gering. Die Staatsanwaltschaften haben eigentlich genug zu tun mit anderen, echten Verbrechen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: 170 StGb? Unterhaltstitel? Wie an Info rankommen? - von Austriake - 01-08-2022, 13:47

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