20-08-2022, 18:24
Renten und andere Einkünfte des Kindes, auch Ausbildungsvergütungen, werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bei meinem jüngeren Sohn war es so, dass er ab dem zweiten Lehrjahr so hohe Einkünfte hatte daß sein Bedarf gedeckt war und meine Unterhaltspflicht endete.
Bibel, Jesus Sirach 8.1