22-08-2022, 21:05
Für euch vielleicht nicht neu (?) - Für mich aber. Bekannter hat "nette" Ex. Das Übliche. Bisschen Probleme mit Umgang, aber Unterhalt ist gaanz wichtig. Bekannter zeitweise arbeitslos. Zahlt aber schön brav jetzt Mindestunterhalt.
JA will Auskunft. Auskunft gegeben. Während des Vorganges wird der Bekannte noch einmal unverschuldet arbeitslos. Brief an das JA: Er ist ab dem August zwar arbeitssuchend, aber macht Euch nicht in die Hose. Er zahlt den Mindestunterhalt trotzdem. Wunschkandidat für das JA - sozusagen.
Dann also Arbeitslosenmeldung. Kommt ein Brief von der ARGE: Die Auszahlung eines angemessenen Teils ihrer Leistungen ist beantragt worden, weil Sie ihre gesetzliche Unterhaltspflicht nicht erfüllt haben sollen. (§ 48 Absatz 1 Satz 4 SGB I)
Möglicherweise muss ich einen Betrag in Höhe von 6,30 € pro Tag an das JA auszahlen.
Sie können sich hierzu äußern etc. bla bla...
(Bekannter hat zwei Kinder. es geht hier nur um Eines davon. Bei dem Anderen herrscht Regelung untereinander)
Also schaue ich den ALG Bescheid an. ALG I Leistung minus 6,30 € pro Tag = 960 €. Also SB für nicht Erwerbstätige berücksichtigt.
Also hat das JA irgendwie, irgendwann bei der ARGE direkt eine "Meldung" hinterlegt.
Tja, die Gier. Obwohl wir denen mitteilten, dass weiterhin der Mindestunterhalt gezahlt wird - was auch passiert ist - melden die sich bei der ARGE. Mein Gedanke:
Zustimmen, dass die 6,30 € pro Tag (monatlich 189 €) an die ARGE abgezweigt werden. Basta. Weil, es besteht kein Titel ,-) Den hat mal damals die Anwältin verlangt, aber ich sagte zu ihm, er solle noch bisschen zocken und warten, bis die nervend werden. Gesagt, getan. Es kam nichts mehr.
Hätte das JA einfach die Füße still gehalten, würde der Mindestunterhalt gezahlt. Jetzt bekommen sie halt nur noch die 189 € bis zum SB. Wie gewünscht.... Selbst verar...t
Interessant fand ich, dass das JA nun scheinbar bei der ARGE abzweigen lässt. Das hatte ich noch nicht gesehen bisher.
JA will Auskunft. Auskunft gegeben. Während des Vorganges wird der Bekannte noch einmal unverschuldet arbeitslos. Brief an das JA: Er ist ab dem August zwar arbeitssuchend, aber macht Euch nicht in die Hose. Er zahlt den Mindestunterhalt trotzdem. Wunschkandidat für das JA - sozusagen.
Dann also Arbeitslosenmeldung. Kommt ein Brief von der ARGE: Die Auszahlung eines angemessenen Teils ihrer Leistungen ist beantragt worden, weil Sie ihre gesetzliche Unterhaltspflicht nicht erfüllt haben sollen. (§ 48 Absatz 1 Satz 4 SGB I)
Möglicherweise muss ich einen Betrag in Höhe von 6,30 € pro Tag an das JA auszahlen.
Sie können sich hierzu äußern etc. bla bla...
(Bekannter hat zwei Kinder. es geht hier nur um Eines davon. Bei dem Anderen herrscht Regelung untereinander)
Also schaue ich den ALG Bescheid an. ALG I Leistung minus 6,30 € pro Tag = 960 €. Also SB für nicht Erwerbstätige berücksichtigt.
Also hat das JA irgendwie, irgendwann bei der ARGE direkt eine "Meldung" hinterlegt.
Tja, die Gier. Obwohl wir denen mitteilten, dass weiterhin der Mindestunterhalt gezahlt wird - was auch passiert ist - melden die sich bei der ARGE. Mein Gedanke:
Zustimmen, dass die 6,30 € pro Tag (monatlich 189 €) an die ARGE abgezweigt werden. Basta. Weil, es besteht kein Titel ,-) Den hat mal damals die Anwältin verlangt, aber ich sagte zu ihm, er solle noch bisschen zocken und warten, bis die nervend werden. Gesagt, getan. Es kam nichts mehr.
Hätte das JA einfach die Füße still gehalten, würde der Mindestunterhalt gezahlt. Jetzt bekommen sie halt nur noch die 189 € bis zum SB. Wie gewünscht.... Selbst verar...t
Interessant fand ich, dass das JA nun scheinbar bei der ARGE abzweigen lässt. Das hatte ich noch nicht gesehen bisher.