01-09-2022, 20:48
Solange sie zu Hause wohnt, richtet sich Bedarf nach der vierten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Zu decken ist er von beiden Eltern. Ob das Kind seinen Anspruch an die Mutter mit Kost & Logis verrechnet, ist deren Privatsache. Wenn du dir die Tabelle ansiehst, wirst du feststellen dass vermutlich nur wenig oder kein Unterhaltsanspruch übrigbleibt.
Mit eigener Wohnung orientiert sich der Bedarf am Bedarf für Studenten.
Mit eigener Wohnung orientiert sich der Bedarf am Bedarf für Studenten.