Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
170 StGb? Unterhaltstitel? Wie an Info rankommen?
#6
(01-08-2022, 13:47)Austriake schrieb: Wenn Anzeige erstattet wurde, dann hat man dich maximal im SIS (Schengen Information System) ausgeschrieben zur Aufenthaltsfeststellung. Ich hab das seinerzeit so gemacht: ich bin von Toronto aus nach Amsterdam geflogen. Die Niederlande kennen den Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung nicht, deshalb ist das in NL nicht strafbar und niemand wird dich dort deswegen festnehmen. Maximal wird man dich, falls du im SIS ausgeschrieben bist, nach deinem Wohnort und deiner Meldeadresse befragen. Wenn du das angibst, und deine Angaben relativ leicht zu verifizieren sind (wie du sagst ist deine Firma im Internet einfach zu googlen), dann bist nach einer Stunde wieder draussen auf freiem Fuß. Einreise nach Deutschland auf dem Landweg, da finden keine Grenzkontrollen statt.

Also ich war aufgrund von 170StGB mit EU-Haftbefehl ausgeschrieben, Freitagabend in Amsterdam verhaftet worden, 3 tage in U-Haft gesessen, dann jedoch im Auslieferungsverahren wie du sagst, NL kennt das nicht, Adressinformationen und wieder auf freien Fuss - dennoch alles andere als "problemlos".
gruß
malko 
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: 170 StGb? Unterhaltstitel? Wie an Info rankommen? - von malko - 04-09-2022, 22:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste