09-09-2022, 14:54
Danke für die Antworten.
zu 1 (Unterlassungsklage) noch eine paar Rückfragen.
a/ Mutti ließ die Vorwürfe durch das Kind an u.a. Aufdeckerorganisation/ Gutachterin vortragen. Ich würde mich auf die Vorwürfe beschränken, die nicht das Kind sondern nur Mutti kommuniziert hat. Sinnvoll?
b/ Ich kenne die Aussage eines RA, dass bei strittigen Unterlassungserklärungen die Sache an das Familiengericht zur Klärung weitergebenen wird. Was das Familiengericht unter Klärung verstehen, durfte ich bereits kennen lernen. Ein Richter sagte wörtlich, dass es ihm egal sei wer hier die Wahrheit sagt. Wenn dem so wieder so sein wird, würde ich unterliegen und müsste auch ohne eigenen RA, dass Verfahren bezahlen. Richtig?
c/ Hilft es den Streitwert auf 5001 EUR zu setzten, um am LG anzufangen und somit die Fam Richter des AG rauszuhalten?
zu 1 (Unterlassungsklage) noch eine paar Rückfragen.
a/ Mutti ließ die Vorwürfe durch das Kind an u.a. Aufdeckerorganisation/ Gutachterin vortragen. Ich würde mich auf die Vorwürfe beschränken, die nicht das Kind sondern nur Mutti kommuniziert hat. Sinnvoll?
b/ Ich kenne die Aussage eines RA, dass bei strittigen Unterlassungserklärungen die Sache an das Familiengericht zur Klärung weitergebenen wird. Was das Familiengericht unter Klärung verstehen, durfte ich bereits kennen lernen. Ein Richter sagte wörtlich, dass es ihm egal sei wer hier die Wahrheit sagt. Wenn dem so wieder so sein wird, würde ich unterliegen und müsste auch ohne eigenen RA, dass Verfahren bezahlen. Richtig?
c/ Hilft es den Streitwert auf 5001 EUR zu setzten, um am LG anzufangen und somit die Fam Richter des AG rauszuhalten?