(13-09-2022, 15:17)DerU schrieb: Es macht bei der Scheidung einen Unterschied, ob Du oder die Ehegemeinschaft die 100kEUR von deinen Eltern bekommen hast. Im Idealfall existiert ein Schriftstück (unterschrieben von deinen Eltern) dass dich als alleinig Begünstigten benennt.
Bei deiner Finanzplanung ist zu beachten, dass Du auch noch Kindesunterhalt, weitere Unterhaltsarten an deine Ex-Frau, eine neue eigene Wohnung und Gerichtsverfahren mit der schlechteren Steuerklasse bezahlen musst. Ein Angebot, weiterhin die Raten zu bezahlen kann zudem noch weitere Begehrlichkeiten wecken.
Alles völlig richtig. Kindesunterhalt ist unabhängig von den Kreditraten. Von irgendwas müssen die Frau und ihre Kinder ja auch ihr Essen kaufen.
Wer zahlt dann die Dachreparatur, falls das Dach undicht ist oder die Heizung wenn sie ausfällt?
Ob das Schriftstück von den Eltern (falls sowas überhaupt existiert) den Anforderungen entspricht und anerkannt wird, entscheidet im Streitfall die Familienrichterin. Sie hat hier viel Spielraum.
Grüße
Lullaby