13-09-2022, 19:39
Wenn keiner der Beiden den anderen auszahlen kann, ist ein Verkauf und die Teilung des Erlöses das Sinnvollste. Natürlich sicher auch für die Kinder blöd, aber leider nicht zu ändern.
Wenn z.B. Du Deiner Ex das Haus zum Wohnen überlassen würdest, ist ja das Problem nicht gelöst. Denn wenn Du von einer "Zwangsversteigerung" redest, so reden wir in diesem Fall tatsächlich von einer "Teilungsversteigerung". Und die hat zwingend ebenfalls den Verlust des Hauses zur Folge, da ja einer von Euch das Haus nicht selbst ersteigern kann, also tut es jemand anderes. Zusätzlich kostet eine Teilungsversteigerung auch nicht gerade wenig.
Lässt Du sie drin wohnen und zahlst das Darlehen vollständig selbst, hat das nur Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt. Ist solcher überhaupt fällig? Eher nein, ist zu vermuten. Auf den Kindesunterhalt hat es keine Auswirkungen. Evtl. kommst Du eine Stufe niedriger, weil Dir was aus dem Hypo-Darlehen angerechnet wird. Vielleicht.... Und wenn, dann ist das marginal.
Im Grunde müsste sie dann zumindest Miete zahlen und das nur auf ihren 50% Anteil, denn der andere Anteil gehört ihr ja. Bezüglich ihres Anteils ist sie Dir gegenüber dann zwar ausgleichspflichtig bezüglich der hälftigen Darlehensrate, aber das Geld wirst Du nie sehen.
Das ist also eine ganz wacklige "Altersvorsorge" Und wer will schon die nächsten 30 Jahre bezüglich einer Immobilie mit der Ex zu tun haben, oder habt Ihr Euch doch noch ein bisschen lieb - Achtung Ironie
Dann ist wegen des obigen Zahlenwerkes noch zu besprechen, inwieweit die Nummer im Rahmen des Scheidungsverfahrens erst einmal bezüglich des Zugewinns auszurechnen ist.
Nichts desto Trotz ändert auch eine solche Ausrechnung nichts an den Besitzverhältnissen.
Am Besten - würde ich derzeit sagen - das Haus aus dem Scheidungsverbund raus nehmen und verkaufen. Das selbst investierte Eigenkapital ist dann halt verzockt.
Wenn z.B. Du Deiner Ex das Haus zum Wohnen überlassen würdest, ist ja das Problem nicht gelöst. Denn wenn Du von einer "Zwangsversteigerung" redest, so reden wir in diesem Fall tatsächlich von einer "Teilungsversteigerung". Und die hat zwingend ebenfalls den Verlust des Hauses zur Folge, da ja einer von Euch das Haus nicht selbst ersteigern kann, also tut es jemand anderes. Zusätzlich kostet eine Teilungsversteigerung auch nicht gerade wenig.
Lässt Du sie drin wohnen und zahlst das Darlehen vollständig selbst, hat das nur Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt. Ist solcher überhaupt fällig? Eher nein, ist zu vermuten. Auf den Kindesunterhalt hat es keine Auswirkungen. Evtl. kommst Du eine Stufe niedriger, weil Dir was aus dem Hypo-Darlehen angerechnet wird. Vielleicht.... Und wenn, dann ist das marginal.
Im Grunde müsste sie dann zumindest Miete zahlen und das nur auf ihren 50% Anteil, denn der andere Anteil gehört ihr ja. Bezüglich ihres Anteils ist sie Dir gegenüber dann zwar ausgleichspflichtig bezüglich der hälftigen Darlehensrate, aber das Geld wirst Du nie sehen.
Das ist also eine ganz wacklige "Altersvorsorge" Und wer will schon die nächsten 30 Jahre bezüglich einer Immobilie mit der Ex zu tun haben, oder habt Ihr Euch doch noch ein bisschen lieb - Achtung Ironie
Dann ist wegen des obigen Zahlenwerkes noch zu besprechen, inwieweit die Nummer im Rahmen des Scheidungsverfahrens erst einmal bezüglich des Zugewinns auszurechnen ist.
Nichts desto Trotz ändert auch eine solche Ausrechnung nichts an den Besitzverhältnissen.
Am Besten - würde ich derzeit sagen - das Haus aus dem Scheidungsverbund raus nehmen und verkaufen. Das selbst investierte Eigenkapital ist dann halt verzockt.