14-09-2022, 10:39
So lange die Immobilienpreise noch so hoch sind, bestmöglich verkaufen. Am Besten machst Du das und behältst den Verkaufserlös so lange auf deinem Konto, bis das Familiengericht bei der Scheidung den Zugewinn errechnet und geurteilt hat.
Paar Dinge zu beachten: wenn Du ausziehst und sie bleibt drin, muss sie dir Miete zahlen für deine Hälfte. Oder es wird ihr, falls sie Trennungs-/Ehegattenunterhalt von dir bekommt, der Wohnvorteil auf die Höhe des Unterhalts angerechnet (damit hat sich meine Exe ins Bein gehackt - das Gericht hat den Wohnvorteil in einem 360 qm-Haus höher bewertet als ihren Unterhaltsanspruch. Sie blieb drin wohnen und bekam keinen Trennungsunterhalt).
Je nachdem, wie hoch ihr Anspruch ist und wie hoch der Wóhnvorteil kann das eine interessante Variante sein. Im Übrigen ist das völlig unabhängig davon, ob die Hypotheken weiter bezahlt werden (ihr haftet gegenüber der Bank wahrscheinlich gesamtschuldnerisch. Wenn du nichts mehr zahlst, holt die Bank das Geld bei ihr. Oder umgekehrt).
Möglicherweise dauert es auch bis zur Versteigerung länger als bis zum Scheidungstermin - das heißt, die Anrechnung des Wohnvorteils reicht über das Scheidungsdatum hinaus. Natürlich nur interessant, wenn deine Ex noch irgendwelche Unterhaltsansprüche gegen dich hat.
Paar Dinge zu beachten: wenn Du ausziehst und sie bleibt drin, muss sie dir Miete zahlen für deine Hälfte. Oder es wird ihr, falls sie Trennungs-/Ehegattenunterhalt von dir bekommt, der Wohnvorteil auf die Höhe des Unterhalts angerechnet (damit hat sich meine Exe ins Bein gehackt - das Gericht hat den Wohnvorteil in einem 360 qm-Haus höher bewertet als ihren Unterhaltsanspruch. Sie blieb drin wohnen und bekam keinen Trennungsunterhalt).
Je nachdem, wie hoch ihr Anspruch ist und wie hoch der Wóhnvorteil kann das eine interessante Variante sein. Im Übrigen ist das völlig unabhängig davon, ob die Hypotheken weiter bezahlt werden (ihr haftet gegenüber der Bank wahrscheinlich gesamtschuldnerisch. Wenn du nichts mehr zahlst, holt die Bank das Geld bei ihr. Oder umgekehrt).
Möglicherweise dauert es auch bis zur Versteigerung länger als bis zum Scheidungstermin - das heißt, die Anrechnung des Wohnvorteils reicht über das Scheidungsdatum hinaus. Natürlich nur interessant, wenn deine Ex noch irgendwelche Unterhaltsansprüche gegen dich hat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1