Wenn eine Immobilie beiden zu 50 % gehört und einer zieht aus, dann ist der Mietvorteil zu 100 % anrechenbar.
Beispiel, Haus hat einen " Mietwert " von 1500. Der Mann zieht aus und die Frau bleibt. Somit sind 1500 auf den Trennungsunterhalt in Abzug zu bringen.
Das gilt aber erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres !
Beispiel, Haus hat einen " Mietwert " von 1500. Der Mann zieht aus und die Frau bleibt. Somit sind 1500 auf den Trennungsunterhalt in Abzug zu bringen.
Das gilt aber erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres !