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Gemeinsamer Immo-Besitz - wie Haus aufteilen
#7
Wenn eine Immobilie beiden zu 50 % gehört und einer zieht aus, dann ist der Mietvorteil zu 100 % anrechenbar.

Beispiel, Haus hat einen " Mietwert " von 1500. Der Mann zieht aus und die Frau bleibt. Somit sind 1500 auf den Trennungsunterhalt in Abzug zu bringen.
Das gilt aber erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres !
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RE: Gemeinsamer Immo-Besitz - wie Haus aufteilen - von paule - 15-09-2022, 09:47

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