27-09-2022, 09:25
Interessantes Update:
Nun, nachdem das Tschobcenter meinem Bekannten ALG I bis zum SB (960) an das JA abzweigt, kam der Bescheid.
Überschrift im Bescheid: Auszahlung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Der Bub hätte das so hin genommen. Ich aber nicht. Habe mir das Schreiben geben lassen und Widerspruch eingelegt. Nicht gegen die Abzweigung an sich und nicht gegen die summe an sich. Das ist unstrittig. Aber eben gegen die Überschrift/Formulierung.
Begründung: Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt und lag tatsächlich nie vor und kann und darf auch von einer Arbeitsagentur und einem Jugendamt nicht festgestellt werden. Es handelt sich um einen Straftatbestand, den nur ein Gericht durch Beschluss "feststellen" kann. Dieser liegt nicht weiterhin ohnehin nicht vor.
Ich bin gespannt, was die daraus machen! Und da werde ich dran bleiben. das steht fest.
Der Vater ist nämlich auch im Verbraucherinsolvenzverfahren. Würde ich da keinen Widerspruch einlegen und bei Abschluss des Verfahrens bekommt das Schreiben der Richter vom JA vorgelegt, dann kann er die Restschuldbefreiung vergessen.
Gut, so Dinger habe ich zwischenzeitlich mehrfach vom Eis geholt. Hier wird es mir eine Freude sein, diesen Schergen mal wieder in die Suppe zu spucken. Unglaublich.
Nun, nachdem das Tschobcenter meinem Bekannten ALG I bis zum SB (960) an das JA abzweigt, kam der Bescheid.
Überschrift im Bescheid: Auszahlung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Der Bub hätte das so hin genommen. Ich aber nicht. Habe mir das Schreiben geben lassen und Widerspruch eingelegt. Nicht gegen die Abzweigung an sich und nicht gegen die summe an sich. Das ist unstrittig. Aber eben gegen die Überschrift/Formulierung.
Begründung: Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt und lag tatsächlich nie vor und kann und darf auch von einer Arbeitsagentur und einem Jugendamt nicht festgestellt werden. Es handelt sich um einen Straftatbestand, den nur ein Gericht durch Beschluss "feststellen" kann. Dieser liegt nicht weiterhin ohnehin nicht vor.
Ich bin gespannt, was die daraus machen! Und da werde ich dran bleiben. das steht fest.
Der Vater ist nämlich auch im Verbraucherinsolvenzverfahren. Würde ich da keinen Widerspruch einlegen und bei Abschluss des Verfahrens bekommt das Schreiben der Richter vom JA vorgelegt, dann kann er die Restschuldbefreiung vergessen.
Gut, so Dinger habe ich zwischenzeitlich mehrfach vom Eis geholt. Hier wird es mir eine Freude sein, diesen Schergen mal wieder in die Suppe zu spucken. Unglaublich.