28-09-2022, 09:21
Vorletzte Woche hatte ich die Verhandlung. Ich hoffe diesmal werde ich geschieden.
Ich bin in der Zwischenzeit ins Ausland gewandert ohne feste Adresse. Ich bin also schwer erreichbar. Ich habe dem Gericht die Adressen meiner Freunde und meiner Eltern angegeben. Ich zahle den Mindestunterhalt an meine Tochter. Ich habe im Moment keine Einkünfte. Die Ex will auch Unterhalt. Mal sehen wie das Gericht entscheidet. Kann man wenn man nicht arbeitet dazu verpflichtet werden, mehr als den Mindestunterhalt zu zahlen und ich denke gegenüber der Ex habe ich keine Erwerbsobligenheit - irre ich mich?
Gruß
Ich bin in der Zwischenzeit ins Ausland gewandert ohne feste Adresse. Ich bin also schwer erreichbar. Ich habe dem Gericht die Adressen meiner Freunde und meiner Eltern angegeben. Ich zahle den Mindestunterhalt an meine Tochter. Ich habe im Moment keine Einkünfte. Die Ex will auch Unterhalt. Mal sehen wie das Gericht entscheidet. Kann man wenn man nicht arbeitet dazu verpflichtet werden, mehr als den Mindestunterhalt zu zahlen und ich denke gegenüber der Ex habe ich keine Erwerbsobligenheit - irre ich mich?
Gruß