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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-09-2022, 10:30)p__ schrieb: Wenn man dir erfolgreich vorwerfen kann, dich absichtlich arm gemacht zu haben, dann kann auch auf Unterhalt geurteilt werden.
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Hmm, ich zahle Unterhalt für mein Kind (Mindest) ohne Titel. Kann man dazu Verurteilt werden mehr als den Mindestunterhalt zu zahlen? Soweit ich weiß, hat man gegenüber Ex (sie arbeitet 80% glaub ich) keine Erwerbsobligenheit weil meine Tochter geht zur Schule.

Zitat: 
Zumindest soll durch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Mindestunterhalt für die Kinder aufgebracht werden. Darüber hinausgehende Ansprüche begründen eine Erwerbsobliegenheit in aller Regel nicht

@Seditionist: Das wäre schön Smile
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 28-09-2022, 10:38
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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