(28-09-2022, 10:30)p__ schrieb: Wenn man dir erfolgreich vorwerfen kann, dich absichtlich arm gemacht zu haben, dann kann auch auf Unterhalt geurteilt werden.5
Hmm, ich zahle Unterhalt für mein Kind (Mindest) ohne Titel. Kann man dazu Verurteilt werden mehr als den Mindestunterhalt zu zahlen? Soweit ich weiß, hat man gegenüber Ex (sie arbeitet 80% glaub ich) keine Erwerbsobligenheit weil meine Tochter geht zur Schule.
Zitat:
Zumindest soll durch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Mindestunterhalt für die Kinder aufgebracht werden. Darüber hinausgehende Ansprüche begründen eine Erwerbsobliegenheit in aller Regel nicht
@Seditionist: Das wäre schön