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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#10
So, kurze Rückmeldung.

Dem Antrag meiner Tochter wurde statt gegeben, sie hat eine Auszahlung erhalten, rückwirkend ab Antragstellung, und das ohne dass ich mit Auskunftsersuchen behelligt wurde. Bislang zumindest.

Sie wartet wohl noch auf einen Therapieplatz, arbeiten ist demnach nicht. Was mich aber weder wundert noch kümmern muss, solange ich meine Ruhe habe.

Davon ab: weiß jemand, wie das mit der Steuererklärung läuft? Habe seit mehreren Jahren keine Erklärung mehr gemacht, weil die Kohle sowieso vom Land einkassiert wurde. Da ich bei vorsichtiger Schätzung im hohen fünfstelligen, wenn nicht gar sechsstelligen Betrag dort in der Kreide stehe, ich aber immer nur die Dankesbriefe verschiedener Jugendämter bekam, sobald wieder mal eines der Kinder volljährig wurde, in denen mir für die "langjährige Kooperation" Big Grin gedankt wurde. Tatsächlich las sich das immer eher so wie ein Kontoauszug, nicht wie eine regelmäßige Zahlungsaufforderung, die eine evtl. Verjährung oder Verwirkung hemmt. Man will ja keine schlafenden Hunde wecken.

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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von Nasowas - 29-09-2022, 00:31

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