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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#11
Was meinst Du genau mit, "wie das mit einer Steuererklärung läuft ?" Offensichtlich ist nie eine vom JA verlangt worden. Man hat sich an Deinem Einkommen orientiert. UHV wurde gezahlt und Du konntest nicht alles zurück zahlen, wegen Leistungsunfähigkeit. Verstehe ich das richtig? Dann stimmt es auch, dass die Verjährung in Bezug auf UHV der 3-Jahresfrist unterliegt Wenn das JA etwas verlangen sollte in Zukunft, muss man die Einrede der Verjährung selbst machen. Bis dahin keine schlafenden Hunde zu wecken, ist immer der richtige Ansatz.

Wurde Deine Leistungsunfähigkeit in der Vergangenheit sozusagen anerkannt, sind Forderungen aus dieser Zeit ohnehin nicht ehr herleitbar und man kann das auch nicht ohne Weiteres wieder abändern. Deine Steuererklärung würde ohnehin nur das Jahr 2021 betreffen. Eine zwangsläufige Info in irgendeiner Form an das JA wird es Seitens des Finanzamtes nicht geben. Das fehlte denen auch noch. Ausnahme wäre nur, eine vorliegende Pfändung. So was liegt ja nicht vor.

Da das Thema Unterhalt offensichtlich vom Tisch ist, da die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist erst mal nichts zu befürchten. Da Du kein Auskunftsersuchen bekamst, kann davon ausgegangen werden, dass die selbst geschnallt haben, dass Unterhalt wohl nicht durchsetzbar ist. Man weiß natürlich nie, aus welche Ideen da noch einer kommt. Käme also doch noch jemand aus dem Gebüsch, würde ich als Erstes erst einmal sehen, die Forderung begründet abzulehnen und nicht direkt eine Auskunft geben. Denn kann erst gar nicht ein Recht auf Unterhalt abgeleitet werden, brauchen die auch keine Auskunft

Würde nun - einmal angenommen - Unterhalt doch noch fällig werden (nur mal theoretisch), dann fallen Steuerrückerstattungen mit in die Berechnung. Fragt also niemand nach einer Einkommenssteuererklärung (und das kommt vor), sendet man sie auch nicht ein, sondern nur die Lohnzettel.

Bei Deiner Konstellation (Steuerklasse 3 , verheiratet, Kinder im Haushalt - so unterstelle ich mal ) ist bei einem solch hohen Einkommen mit einer deutlichen Rückerstattung zu rechnen. Im Grunde kannst Du für die letzten 5 Jahre Erklärungen abgeben. Ein WISO-Programm o.ä. bei amazon hilft da schon. das zeigt Dir die Erstattung/Nachzahlung an und dann kannst Du überlegen, ob Du einreichst oder nicht.
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RE: Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen - von Nappo - 29-09-2022, 10:38

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