29-09-2022, 17:25
@p: Ich habe da jetzt noch eine Verständnisfrage, wegen Deiner Formulierung: Du schreibst, "...dass das BGB keine Unterhaltspflicht für seine Situation ausspricht."
Einerseits habe ich das verstanden. Logisch: 1603 BGB....
Leistungsunfähig war er ja nicht. Gezahlt hat er auch immer. Dann muss ich doch ableiten, dass der ganze § 48 SGB I "Unfug" ist?
Einerseits habe ich das verstanden. Logisch: 1603 BGB....
Leistungsunfähig war er ja nicht. Gezahlt hat er auch immer. Dann muss ich doch ableiten, dass der ganze § 48 SGB I "Unfug" ist?