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Trennungsunterhalt - Haushaltsgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen
#4
In Sachen Trennungsunterhalt gibt es bei den üblichen Suchmaschinen relativ viel zu finden. Besser mehrere Anwaltsseiten, oder auch Urteile anschauen, da die Qualität von Unterirdisch bis einigermaßen brauchbar schwankt.

Das Einkommen Deiner Partnerin spielt keine Rolle. Einfach Auskunft bezüglich der eigenen Zahlen geben und im Anschrieben dann der Hinweis: "... wobei hier gleichermaßen, nach erfolgter ordnungsgemäßer Auskunftserteilung zu meiner Person, angefragt wird, aus welchem Grund Sie die Auskunft bezüglich des Einkommens meiner Partnerin wünschen und auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen." Man darf denen ruhig etwas Arbeit machen. Das mögen sie....

Wenn dann die Forderung des Jobcenters kommt, diese genau prüfen. Selbstbehalt? Einkommen bereinigt?

Die Scheidung sollte man dann so schnell wie möglich durchziehen, u von diesem Thema schnell weg zu kommen.
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RE: Trennungsunterhalt - Haushaltsgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen - von Nappo - 03-10-2022, 11:59

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