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Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung
#2
Wenn das Jugendamt mitspielt, was bei dir offenbar der Fall ist, dann ist es richtig den Unterhalt einzustellen. Aktuell fehlt ja jeder Nachweis, dass das Kind überhaupt noch in Ausbildung ist. Auch ein Minderjähriger hat nicht automatisch einen Unterhaltsanspruch, wenn keine Schule und keine Ausbildung mehr, dann kein Unterhalt.

Das Geld, das du ansonsten hättest gezahlt solltest du aber erst einmal beiseite legen. Denn wie du schon ganz richtig vermutest, das Problem ist der Titel. Der läuft weiter, ganz egal welchen Mist das Kind baut. Der Titel muss weg. Sofort. Das bereits gezahlte Geld ist leider auf jeden Fall weg, das kriegst du nicht wieder.

Im Moment ist noch das Jugendamt der alleinige Ansprechpartner. Bis zum 18. Geburtstag. Verlange von denen unter Fristsetzung, den Titel zurückzugeben. Ein blosser Vollstreckungsverzicht reicht NICHT. Verlange eine Verzichtserklärung nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form. Wenn die keine Nachweise für eine Ausbildung heranschaffen, ist das deren Problem.

Ich nehme aber an, das geht schief. Das faule Pack im Jugendamt wird das einfach auf deine Kosten aussitzen bis zum 18. Geburtstag und gar nichts machen. Dann geben sie den Titel dem Kind. Es steht zu befürchten, dass das dann damit vollstreckt. Deshalb würde ich bei jeder Fristüberschreitung so bald wie möglich per Anwalt kommen (Anwaltspflicht, weisst du ja) und den Titel wegklagen. Adresse kriegst du übers vorige Einwohnermeldeamt. Die müssen dir Auskunft über die neue Adresse geben, du hast ein berechtigtes Interesse.
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RE: Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung - von p__ - 09-10-2022, 23:01

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