10-10-2022, 00:14
Vielen Dank für Dein Feedback. Genau in die Richtung habe ich auch vermutet.
Das JA hatte mir schon in einem Telefonat mitgeteilt, dass der Tital ab 18 an das Kind ausgehändigt wird. Sie wird aktuell nichts pfänden, mündlich Aussage. Das diese nichts Wert ist, bin ich mir bewusst. Mit dem bereits gezahlten Unterhalt kann ich Leben und ich war mir dessen bewusst, das ich nichts zurück bekomme. Ich wollte damit eigentlich nur meinen guten Willen zeigen.
Ich mach es mal mit Daten fest. 01.11. ist der Stichtag (18 Jahre). Die Zahlung geht immer 2 Tage vorher raus (Dauerauftrag).
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Heraugabe des Titels vom JA "Verzichtserklärung nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form".
Ist dies per E-Mail möglich oder postalisch nötig?
2. Das Kind kontaktieren - nachdem ich die Anschrift heraus bekommen habe.
3. Zum Anwalt - ich denke hier wird auch erst das Kind kontaktiert? Alternative Abänderungsklage? Wer zahlt diese?
Ich habe gelesen der gegener, wenn er verliert? Die Kosten sind so ca 3000 - 4000€ ?
Ist es richtig, dass das Kind mit Titel pfänden kann auch wenn es nicht berechtigt wäre, sehe ich das richtig?
Es klingt alles sehr hart, aber ich habe mit dem Thema abgeschlossen. 16 Jahre Streit und Aktenordner voll mit Anwaltsschreiben und Schreiben der JA "sie müssen" "sie sind verpflichtet" Lügen, Drohungen und auf meine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber wurde nie eingegangen, etc. haben ihre Spuren hinterlassen.
Persönlich favorisiere ich Punkt 3. Ich geb alles zur Anwältin, die mich bereits vertreten hat.
Das JA hatte mir schon in einem Telefonat mitgeteilt, dass der Tital ab 18 an das Kind ausgehändigt wird. Sie wird aktuell nichts pfänden, mündlich Aussage. Das diese nichts Wert ist, bin ich mir bewusst. Mit dem bereits gezahlten Unterhalt kann ich Leben und ich war mir dessen bewusst, das ich nichts zurück bekomme. Ich wollte damit eigentlich nur meinen guten Willen zeigen.
Ich mach es mal mit Daten fest. 01.11. ist der Stichtag (18 Jahre). Die Zahlung geht immer 2 Tage vorher raus (Dauerauftrag).
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Heraugabe des Titels vom JA "Verzichtserklärung nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form".
Ist dies per E-Mail möglich oder postalisch nötig?
2. Das Kind kontaktieren - nachdem ich die Anschrift heraus bekommen habe.
3. Zum Anwalt - ich denke hier wird auch erst das Kind kontaktiert? Alternative Abänderungsklage? Wer zahlt diese?
Ich habe gelesen der gegener, wenn er verliert? Die Kosten sind so ca 3000 - 4000€ ?
Ist es richtig, dass das Kind mit Titel pfänden kann auch wenn es nicht berechtigt wäre, sehe ich das richtig?
Es klingt alles sehr hart, aber ich habe mit dem Thema abgeschlossen. 16 Jahre Streit und Aktenordner voll mit Anwaltsschreiben und Schreiben der JA "sie müssen" "sie sind verpflichtet" Lügen, Drohungen und auf meine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber wurde nie eingegangen, etc. haben ihre Spuren hinterlassen.
Persönlich favorisiere ich Punkt 3. Ich geb alles zur Anwältin, die mich bereits vertreten hat.