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Verjährung und Verjährtes erneut mit neuer Verjährungsfrist?
#17
Hallo,
erstmal Danke für Deine Antwort.
Frage: Was verstehst Du unter "..., dass die Rückübertragung nicht rechtmäßig erfolgt und über das Kind/Beistand tituliert ist".

Bei mir liegt ein gerichtlicher Titel der Kinder gegen mich vor. Die Kinder wurden vertreten "durch den Beistand des Landkreises XX - Jugendamt -".
Im Juli 2020 habe ich ein Schreiben des AG XXX bekommen, mit folgenden Inhalt:
... in der o.g. Angelegenheit beantragt das Bundesland XX, vertreten durch den Landkreis XX, Jugendamt für die Zeit der Unterstützung der Kinder 1 und 2, den Beschluss des AG XX vom xx.xx.2019 für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.06.2020 wegen einer Forderung i.H.v. xxxx Euro auf sich als Gläubiger und Rechtsnachfolger umschreiben zu lassen, da in dieser Zeit Unterhaltsvorschuss gewährt wurde."

Dann im November 2020 habe ich folgendes Schreiben des AG XX bekommen: ".... in o.g. Sache wird Ihnen mitgeteilt, dass dem LK XX, Jugendamt am xx. August 2020 eine vollstreckbare Teilausfertigung für den Beschluss vom xx.xx.2019 für die Zeit 01.10.2016 bis 30.06.2020 i.H.v. xxxx Euro erteil wurde."

Nach meiner Auffassung und der obig genannten Dokumente, wäre die Forderung im Juli 2023 verwirkt, oder nicht?
Der offene Unterhaltsvorschuss von 2016 bis September 2019 müsste doch eigentlich auch bereits verwirkt sein?
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RE: Verjährung und Verjährtes erneut mit neuer Verjährungsfrist? - von DrNewton - 11-10-2022, 14:36
UVK die nächste - von Gast1969 - 24-05-2022, 16:28
(Fast) Geschafft! UVK verjährt - von Gast1969 - 09-10-2022, 00:55

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