11-10-2022, 19:59
Verwirkung ist die letzten Jahre praktisch zugenagelt worden und kommt speziell bei Unterhalt kaum mehr infrage. Frühere Beschlüsse über Verwirkung sind da nicht mehr massgeblich.
Verjährung und Verjährtes erneut mit neuer Verjährungsfrist?
|
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Erneut angezeigt... | OfellO | 7 | 6.083 |
13-12-2013, 17:26 Letzter Beitrag: strolch1644 |