12-10-2022, 15:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2022, 15:09 von NurErzeuger.)
Da aber in der dritten Stufe nur noch von maximal 1.200 Euro der Freibetrag und nicht mehr wie bisher mit Kindern von 1.500 Euro berechnet wird, sind es unterm Strich für Leistungsempfänger mit Kindern nur 18 Euro mehr. Eine komplette Verarsche halt genau wie das komplette Bürgergeld. Was sind bei den Preissteigerungen schlussendlich 50 Euro mehr Regelsatz... nichts!