18-10-2022, 21:06
(17-10-2022, 15:23)DrNewton schrieb: Hallo :-)
Super. Vielen Dank für die Bereitstellung / Veröffentlichung des Urteils. Kann sehr hilfreich sein :-)
Danke, Danke, Danke.
Gemeinsames Sorgerecht habe ich. Insofern wäre das Urteil sodann bei mir auch anwendbar.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Kindesunterhalt am 31.12.22, welcher bis zum 31.12.2019 fällig gewesen ist bzw. wäre dann verjährt?
Theoretisch ja, sofern Du alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllst.