25-10-2022, 22:43
oh, fast vergessen: Die Beratung musste ich zunächst bezahlen (RE an mich). Konnte mir jedoch das Geld von der Krankenkasse des Kindes wiederholen. Der Therapeut 1 hatte mir diesen Tipp gegeben, da es ja schließlich um meinen Sohn ging und wie mit diesem im Zusammenhang mit der Trennung der Exe umzugehen sei; auf der RE stand: Datum - Verhaltenstherapie - 870 GOÄ 2,3 - Erstgespräch.