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Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II
#2
(26-10-2022, 12:33)Rheinländer schrieb: Nun habe ich weniger ein Problem damit, während der Fortbildung ALG II zu beziehen. Mein Hauptproblem ist aber die Unterhaltszahlung, die ich von ALG II natürlich nicht leisten kann. Wie kann ich das lösen?


Bin für alle Tips dankbar.


Könntest du neben deiner Ausbildung das Geld für den Unterhalt über einen Nebenjob zusammen bekommen?
Das Geld aus dem Nebenjob wird nicht auf ALGII angerechnet, weil es ja für die Unterhaltszahlungen erwirtschaftet wird.
Nur mit ALGII sind Unterhaltszahlungen aus dem Regelsatz sozialrechtlich nicht erstattungsfähig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II - von Sixteen Tons - 26-10-2022, 13:40

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