26-10-2022, 14:26
(26-10-2022, 13:40)Sixteen Tons schrieb: Könntest du neben deiner Ausbildung das Geld für den Unterhalt über einen Nebenjob zusammen bekommen?
Das Geld aus dem Nebenjob wird nicht auf ALGII angerechnet, weil es ja für die Unterhaltszahlungen erwirtschaftet wird.
Das kann ich versuchen irgendwie hinzubekommen. Dürfte ich denn auch dann nebenbei arbeiten, wenn die Weiterbildung in Vollzeit stattfindet?
(26-10-2022, 13:40)Sixteen Tons schrieb: Nur mit ALGII sind Unterhaltszahlungen aus dem Regelsatz sozialrechtlich nicht erstattungsfähig.Bedeutet, dass das Jobcenter die Unterhaltszahlungen übernehmen könnte? Doch kaum, oder?