30-08-2009, 19:26
Ich habe es änhlich erlebt und muss dazu sagen das Du den Unterhaltvorschuss zurück Zahlen musst, das Einkommen deiner Freundin hat keine Bedeutung bei der Berechnung, das habe ich vom Amtsgericht bestätigt bekommen, auch wenn ihr Verheiratet seit!
Wenn nun noch ein Drittes Kind in Spiel kommt, wird das Bundesland zu Bundesland anders gehalten. In Niedersachsen wird es berücksichtig wo das jüngste Kind lebt, das bekommt den grössen teil. Oder einfacher die Einkommensgruppe wird runter gestuft, oder wie in deinen Fall eine Mangelfallberechung!
Kinder sollten nicht in als Grund gezeugt werden um den Unterhalt zusenken oder überhaupt wegen Geld. Das kann Dir als Unterhaltsbetrug angehängt werden! Ich glaube es geht dir nur um den Betreungsunterhalt! Ob das der richtige Weg ist bezweifel ich, für sie musst du nur ca. 3 Jahre bezahlen für ein Kind ca. 18 Jahre!
Ach, ich vergass das Jugendtamt rechnet nicht zu deinen Gunsten wenn du noch arbeitslos bis brauchts sicher nicht 217€ gesamt bezahlen, ich würde es von einen Anwalt nach rechnen lassen!
Wenn nun noch ein Drittes Kind in Spiel kommt, wird das Bundesland zu Bundesland anders gehalten. In Niedersachsen wird es berücksichtig wo das jüngste Kind lebt, das bekommt den grössen teil. Oder einfacher die Einkommensgruppe wird runter gestuft, oder wie in deinen Fall eine Mangelfallberechung!
Kinder sollten nicht in als Grund gezeugt werden um den Unterhalt zusenken oder überhaupt wegen Geld. Das kann Dir als Unterhaltsbetrug angehängt werden! Ich glaube es geht dir nur um den Betreungsunterhalt! Ob das der richtige Weg ist bezweifel ich, für sie musst du nur ca. 3 Jahre bezahlen für ein Kind ca. 18 Jahre!
Ach, ich vergass das Jugendtamt rechnet nicht zu deinen Gunsten wenn du noch arbeitslos bis brauchts sicher nicht 217€ gesamt bezahlen, ich würde es von einen Anwalt nach rechnen lassen!