31-10-2022, 18:01
Es geht zunächst mal darum, dass du einen Beweis hast, dass sie Unterschriften fälscht. Und nicht darum, sofort ein erfolgreiches Strafverfahren hinzulegen.
Du weisst damit, dass sie beim Betrug so weit geht, dass sie fälscht und kannst dich darauf vorbereiten, solches Verhalten einkalkulieren. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem künftigen drohenden Umzug vorab beim Einwohnermeldeamt aufzulaufen und zu betonen, dass du nicht einverstanden bist und dass die Dame Unterschriften fälscht.
Du weisst damit, dass sie beim Betrug so weit geht, dass sie fälscht und kannst dich darauf vorbereiten, solches Verhalten einkalkulieren. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem künftigen drohenden Umzug vorab beim Einwohnermeldeamt aufzulaufen und zu betonen, dass du nicht einverstanden bist und dass die Dame Unterschriften fälscht.