01-11-2022, 12:08
Nein, kann man nicht. Es steht auch in der faq: Gütertrennung ist sowieso Quatsch. Wenn, dann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, derselbe Effekt aber keine Nachteile. Das ist auch angreifbar (und zwar insbesondere bei Zierfischimporten), aber noch relativ sicher.
Dies mit Unterhaltsausschluss zu kombinieren ist aber wieder eine ganz schlechte Idee. Der ist nämlich äusserst leicht zu kippen, im Prinzip immer. Und da der BGH in seinem irren Grössenwahn auch die salvatorische Klausel in Eheverträgen de facto abgeschafft hat, reisst man damit auch den restlichen Vertrag in den Orkus und verliert alles. Dumm mal Dumm gibt leider nicht schlau, sondern Doppeldumm.
Ehevertrag ist eine typische Hoffnung der Schlupflochsucher. Reines Schlangenöl.
Wer seinen Zierfisch importiert, wird meistens auf die Schnauze fallen und daran ändern auch ein paar Ausnahmen nichts. Die sowieso immer in spezieller Konstellation stattgefunden haben. Und sorry, liebe Importeure: Daran seid ihr ganz allein selber Schuld. Wer das weiss und es ausblendet, möge dann bitte auch still die Konsequenzen tragen, statt rumzujammern, was denn nun zu tun sei.
Dies mit Unterhaltsausschluss zu kombinieren ist aber wieder eine ganz schlechte Idee. Der ist nämlich äusserst leicht zu kippen, im Prinzip immer. Und da der BGH in seinem irren Grössenwahn auch die salvatorische Klausel in Eheverträgen de facto abgeschafft hat, reisst man damit auch den restlichen Vertrag in den Orkus und verliert alles. Dumm mal Dumm gibt leider nicht schlau, sondern Doppeldumm.
Ehevertrag ist eine typische Hoffnung der Schlupflochsucher. Reines Schlangenöl.
Wer seinen Zierfisch importiert, wird meistens auf die Schnauze fallen und daran ändern auch ein paar Ausnahmen nichts. Die sowieso immer in spezieller Konstellation stattgefunden haben. Und sorry, liebe Importeure: Daran seid ihr ganz allein selber Schuld. Wer das weiss und es ausblendet, möge dann bitte auch still die Konsequenzen tragen, statt rumzujammern, was denn nun zu tun sei.