01-11-2022, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2022, 17:57 von Seditionist.)
(01-11-2022, 12:08)p__ schrieb: Dies mit Unterhaltsausschluss zu kombinieren ist aber wieder eine ganz schlechte Idee. Der ist nämlich äusserst leicht zu kippen, im Prinzip immer. Und da der BGH in seinem irren Grössenwahn auch die salvatorische Klausel in Eheverträgen de facto abgeschafft hat, reisst man damit auch den restlichen Vertrag in den Orkus und verliert alles. Dumm mal Dumm gibt leider nicht schlau, sondern Doppeldumm.
Danke für die Auskunft.
Kann man statt einem Ehevertrag mehrere abschließen?
Also einen separaten für Unterhalt und einen für modifizierte Zugewinngemeinschaft?
So dass wenn einer gekippt wird der andere noch Bestand hat?
Oder ist das den Schwarzkitteln gleichgültig bezüglich Nichtigkeit?
Rechtswahl Möglichkeit seit 2019 bei internationalen Ehen
Ich habe noch etwas interessantes bei internationalen Ehen gefunden und zwar gibt es
seit 2019 die Möglichkeit der Rechtswahl (EuGüVO und EuPartVO):
Zitat:Was ist bei der Rechtswahl zu beachten?
Ehegatten oder zukünftige Ehegatten haben ab dem 29.01.2019 die Möglichkeiten der Wahl des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit eines oder beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl. Die Rechtswahl muss die Schriftform wahren, datiert und von beiden Ehegatten unterzeichnet sein. Dabei sind elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglicht, der Schriftform gleichgestellt.
Sieht der Mitgliedstaat, in dem beide Ehegatten im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand zusätzliche Formerfordernisse vor, setzt sich die strengere Form durch. In Deutschland bedarf die Rechtswahl daher der notariellen Beurkundung.
D.h. ich könnte meine Holde nach chinesischem Recht und mit chinesischem Ehevertrag (Männerfreundlich) in Deutschland trauen.
Das scheint mir ein gangbares Schlupfloch zu sein wenn die Schwarzkittel nicht für das arme Hascherl das Recht brechen.