01-11-2022, 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2022, 18:55 von Seditionist.)
(01-11-2022, 18:30)p__ schrieb: Das ausländische Scheidungsrecht wird zwar auch dann angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist. Aber: Vermögensrechtliche Folgen der Ehe und Unterhaltspflichten sind ausgenommen! Da nutzt dir ein Ehevertrag gar nichts, selbst wenn er gültig bleiben sollte, ausgeweidet wird du nach deutschem Recht wenn ihr in Deutschland gelebt habt.
Nach diesem Artikel: https://www.germany.info/us-de/service/f.../-/2201070
ist EuGüVO und EuPartVO etwas Neues das zusätzlich zu ROM III gilt?
Zitat:
Zitat:Was bedeutet „anwendbares Güterrecht“?
Die Verordnung findet auf die ehelichen Güterstände Anwendung und auf all ihre zivilrechtlichen Aspekte, die sowohl die Verwaltung des Vermögens der Ehegatten im Alltag betreffen, als auch die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere infolge der Trennung oder Scheidung des Paares. Auch im Erbrecht kann die Bestimmung des Güterrechts relevant werden.
Was mich etwas stutzig macht ist das hier nur von Gütern die Rede ist und nicht von Unterhalt.