03-11-2022, 16:29
(03-11-2022, 12:01)p__ schrieb: Schon die Vorstellung ist lächerlich, Staaten würden eine Leichtversion der Ehe einführen, in denen dem Bürger Ehevorteile ohne Verpflichtungen beschert werden.
Eher umgekehrt.
Die Leichtversion der Ehe hat Pflichten ohne Vorteile.
In Italien haben sich die Eheschließungen seit den 70ern halbiert, obwohl die Ehe dort einen enormen Stellenwert hat. Hintergrund ist, dass es im Familienrecht für Männer noch gemeiner endet als in Deutschland. Die Männer weigern sich zu heiraten.
Mit dem Argument der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde dann für nicht ehelicher Lebensgemeinschaft ein Automatismus entwickelt, der gegenseitige Unterhalts/Versorgungs-Ansprüche begründet, wenn man 3-5 Jahre zusammen gelebt hat. Das Gesetz gilt natürlich auch für Heteros, womit der italiensiche Mann dann sozusagen nach 3-5 Jahren des Zusammenlebens automatisch eine Light-Ehe führt.
Soweit ich die französische PACS kenne, muss man dafür die Partnerschaft offiziell erklären oder eintragen lassen.
In Deutschland hat der BGH ebenfalls die nicht eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Beschluss vom BGH- 09.07.2008, XII ZR 179/05 ein Stück weit Richtung Ehe geschoben und seine Rechtsprechung ausdrücklich geändert. Da wird auch ohne Trauschein oder Eintragung auf die Verhältnisse von Eheleuten abgestellt, die im Güterstand der Gütertrennung leben
Ich will damit sagen. Bei ungleichen Einkommensverhältnissen oder bei während des Zusammenlebens entstandenem Vermögens, hat man immer ein Risiko und sollte sich nicht drauf verlassen, dass man einen schönen Vertrag hat und die Rechtsprechung dann in 5-10 Jahren die selben ist, wie heute. Ich meine Du kannst Dich in Deutschland als Vermieter noch nicht einmal darauf verlassen, dass die Renovierungsklausel im Mietvertrag ein paar Jahre später noch gilt, weil der BGH die ständig kippt.